Wunsch- und Wahlrecht von Patienten
Ältere Menschen, die auf eine Rehabilitation in einer Geriatrie angewiesen sind, besitzen bei der Wahl der Reha-Klinik Mitspracherecht (Wunsch- und Wahlrecht). Schon bei der Antragstellung können sie angeben, in welcher Einrichtung sie die Reha-Maßnahme gerne durchführen würden. Viele setzen auf eine wohnortnahe Versorgung und/oder ein Krankenhaus mit Schwerpunkt Altersmedizin, was die Situation für pflegende Angehörige erleichtert oder gegebenenfalls sogar eine ambulante Rehabilitation ermöglicht.