Antrag geriatrische Reha –
Informationen für medizinisches Fachpersonal

Kriterien für eine geriatrische Reha

Die neue Regelung zur vereinfachten Antragsstellung für eine geriatrische Reha birgt nicht nur für die Patienten signifikante Vereinfachungen. Auch Sie als Haus- oder Facharzt profitieren von einem deutlich unbürokratischeren und übersichtlicheren Verfahren. Damit Sie alle relevanten Änderungen schnellstmöglich in Ihren Praxisalltag übernehmen können, stellen wir diese nachfolgend übersichtlich dar. Gern versorgen wir Sie zusätzlich auch persönlich mit weiteren Informationen über die erfolgreiche Antragstellung sowie die Behandlungsmöglichkeiten in unserem Hause. Sprechen Sie uns gern einfach an.

 

Die wichtigsten Voraussetzungen für eine geriatrische Reha

Zukünftig soll die Überprüfung der medizinischen Notwendigkeit einer geriatrischen Rehabilitation durch die Krankenkasse komplett wegfallen. Damit das möglich wird, müssen schon bei der Antragsstellung alle rehabilitationsbegründenden Angaben ausführlich dargelegt werden. Nachfolgend erläutern wir die wichtigsten Kriterien, die erfüllt sein müssen, damit der Antrag auf geriatrische Reha erfolgreich ist.

Alter

Multimorbidität

Funktionseinschränkungen

Funktionstests für den Antrag auf geriatrische Reha beim Hausarzt

Verordnungsformular 61

Im Zuge der Neuerungen wird auch das Verordnungsformular 61, über welches die Antragsstellung für die geriatrische Rehabilitation erfolgt, überarbeitet bzw. ergänzt. Das neue Formular können Sie bei uns bequem in der aktuellen Version einsehen. Hier finden Sie die Praxisinformationen der kassenärztlichen Bundesvereinigung.

 

Voranfrage

Sie möchten sich darüber informieren, ob unsere Klinik über die notwendige Kompetenz in der geriatrischen Behandlung Ihres Patienten verfügt? Wenden Sie sich gern unverbindlich mit einer Voranfrage an uns. Unsere erfahrenen Mitarbeiter beantworten Ihnen gern alle Fragen und versorgen Sie mit weiteren Informationen bezüglich des Behandlungsspektrums unseres Hauses unter Tel. +49 (0)9741 898-4345. Gerne können Sie uns eine Voranfrage auch über das Kontaktformular übermitteln.

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    Quellenliste

    1 Gemeinsamer Bundesausschuss „Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Rehabilitations-Richtlinie: Anpassung der Rehabilitations-Richtlinie aufgrund des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes und weitere Änderungen“, BAnz AT 16.02.2022 B3, https://www.g-ba.de/downloads/39-261-5184/2021-12-16_Re-RL_Anpassung-IPReG_BAnz.pdf (Datum des Zugriffs: 24.05.2022)

    2 Gemeinsamer Bundeausschuss „Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Rehabilitations-Richtlinie: Anpassung der Rehabilitations-Richtlinie aufgrund des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes und weitere Änderungen“, S. 11, https://www.g-ba.de/downloads/40-268-8119/2021-12-16_Re-RL_Anpassung-IPReG_TrG.pdf (Datum des Zugriffs: 24.05.2022)

    3 Gemeinsamer Bundesausschuss „Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Rehabilitations-Richtlinie: Anpassung der Rehabilitations-Richtlinie aufgrund des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes und weitere Änderungen“, BAnz AT 16.02.2022 B3, https://www.g-ba.de/downloads/39-261-5184/2021-12-16_Re-RL_Anpassung-IPReG_BAnz.pdf (Datum des Zugriffs: 31.05.2022)